Unsere AGB

Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von Print Manage­ment Logistics Solu­ti­ons GmbH & Co. KG

Geschäftsbedingungen

Unse­re AGB sind Bestand­teil eines jeden mit uns abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges, soweit nicht schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist. Alle vom ande­ren Ver­trags­part­ner (End­kun­den oder Wie­der­ver­käu­fer) gemach­ten Vor­schrif­ten und Bedin­gun­gen, die nicht mit unse­ren AGB über­ein­stim­men, sind nur dann ver­bind­lich, wenn sie aus­drück­lich schrift­lich aner­kannt wer­den. Sie gel­ten nur für den Ver­trag, für den sie ver­ein­bart wur­den. Ande­ren­falls sind sol­che Vor­schrif­ten und Bedin­gun­gen für uns auch dann unver­bind­lich, wenn ihnen nicht wider­spro­chen wur­de. Ver­trä­ge und unse­re AGB sind auch bei recht­li­cher Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Punk­te in ihren übri­gen Tei­len ver­bind­lich. Anstel­le unwirk­sa­mer Rege­lun­gen gilt das als ver­ein­bart, das dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Klau­sel best­mög­lich gerecht wird.

Angebot

Die in unse­ren Ange­bo­ten ange­ge­be­nen Prei­se gel­ten unter dem Vor­be­halt, dass die Auf­trags­da­ten die dem Ange­bot zugrun­de lie­gen, unver­än­dert blei­ben. Unse­re Prei­se ent­hal­ten kei­ne Mehr­wert­steu­er für Geschäfts­kun­den. Die Prei­se, die even­tu­ell auf unse­rer Home­page dar­ge­stellt oder kal­ku­liert wer­den, ent­hal­ten die jeweils gül­ti­ge Mehr­wert­steu­er. Kos­ten, die durch nach­träg­li­che vom Bestel­ler ver­an­lass­te Ände­run­gen bedingt sind, ins­be­son­de­re ein hier­durch ver­ur­sach­ter Fer­ti­gungs­still­stand, sind vom Bestel­ler zu über­neh­men. Als Ände­run­gen gel­ten auch Wie­der­ho­lun­gen von Pro­ofs bzw. Pro­be­dru­cken, die vom Bestel­ler wegen gering­fü­gi­ger Abwei­chung von der Vor­la­ge ver­langt wer­den. Mus­ter, Ent­wür­fe, Pro­be­dru­cke und ähn­li­che Vor­ar­bei­ten, die der Bestel­ler ver­an­lasst hat, sind, auch wenn der Auf­trag nicht erteilt wird, vom Bestel­ler zu bezahlen.

Auftragserteilung

Der Bestel­ler ist an den erteil­ten Auf­trag gebun­den. Ver­bind­lich für die Aus­füh­rung und Lie­fe­rung des Auf­tra­ges ist nur der schrift­li­che Auf­trag des Bestel­lers oder unse­re schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung. Auf­trags­stor­nie­run­gen kön­nen nur bis zum Beginn der Fer­ti­gung akzep­tiert wer­den. Grund­sätz­lich wird dann eine Stor­no­ge­bühr von min­des­tens 15% der Auf­trags­sum­me in Rech­nung gestellt.

Lieferung

Die Lie­fer­zeit beginnt am ers­ten Arbeits­tag nach Erhalt der schrift­li­chen Auf­trags­er­tei­lung und aller Vor­la­gen, die für die Pro­duk­ti­on not­wen­dig sind, wenn die­se bis 12 Uhr bei uns ein­ge­gan­gen sind. Wir geben die Lie­fer­zeit in Arbeits­ta­gen oder Kalen­der­wo­chen an. Arbeits­ta­ge sind Mon­tag bis Frei­tag. Davon aus­ge­nom­men sind Fei­er­ta­ge. Den Ver­sand neh­men wir für den Bestel­ler mit aller Sorg­falt vor. Für Feh­ler haf­ten wir dabei nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Der Ver­sand der Ware erfolgt nur nach der schrift­li­chen Ver­sand­vor­schrift des Bestel­lers, die bei Auf­trags­er­tei­lung vor­lie­gen muss. Die Lie­fer­frist ist ein­ge­hal­ten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lie­fer­ge­gen­stand das Werk ver­las­sen hat oder die Ver­sand­be­reit­schaft mit­ge­teilt wor­den ist. Ver­zö­gert sich die Lie­fe­rung über den ver­ein­bar­ten Zeit­punkt hin­aus, muss uns der Bestel­ler zunächst schrift­lich eine ange­mes­se­ne Nach­frist gewäh­ren. Nach frucht­lo­sem Ablauf der Nach­frist kann der Bestel­ler vom Ver­trag zurück­tre­ten, es sei denn, die­ser Frist­ab­lauf beruht auf Grün­den, die wir nicht zu ver­tre­ten haben; dies sind ins­be­son­de­re Arbeits­kämp­fe (Streik und Aus­sper­rung), höhe­re Gewalt sowie unvor­her­ge­se­he­ne Hin­der­nis­se, die außer­halb unse­res Ein­flus­ses lie­gen und soweit die­se Hin­der­nis­se nach­weis­lich auf die Fer­tig­stel­lung oder Ablie­fe­rung des Lie­fer­ge­gen­stan­des von erheb­li­chem Ein­fluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstän­de bei Unter­lie­fe­ran­ten ein­tre­ten. Wenn dem Bestel­ler wegen einer Ver­zö­ge­rung, die infol­ge unse­res Ver­schul­dens ein­ge­tre­ten ist, ein Scha­den ent­steht, ist er unter Aus­schluss wei­ter­ge­hen­der Ansprü­che berech­tigt, eine Ver­zugs­ent­schä­di­gung zu for­dern. Die­se beträgt für jede vol­le Woche der Ver­spä­tung 0,5%, im Gan­zen aber höchs­tens 5% vom Wer­te des­je­ni­gen Tei­les der Gesamt­lie­fe­rung, der infol­ge der Ver­spä­tung nicht recht­zei­tig oder nicht ver­trags­ge­mäß benutzt wer­den kann. Wird der Ver­sand auf Wunsch des Bestel­lers ver­zö­gert, so wer­den ihm begin­nend einen Monat nach Anzei­ge der Ver­sand­be­reit­schaft, die durch die Lage­rung ent­stan­de­nen Kos­ten, min­des­tens jedoch 0,5% des Rech­nungs­be­tra­ges, die­ser ver­lang­ten Lie­fe­rung für jeden Monat berechnet.

Fixe Lie­fer­ter­mi­ne (§ 361 BGB) sind nur dann ver­bind­lich, wenn wir unter Hin­weis auf den Fix­cha­rak­ter den Lie­fer­ter­min schrift­lich bestä­tigt haben. Die Ein­hal­tung der Lie­fer­frist setzt die Erfül­lung der Ver­trags­pflich­ten des Bestel­lers voraus.

Schäden und Verluste, Gefahrübergang

Die Gefahr geht spä­tes­tens mit der Absen­dung des Lie­fer­ge­gen­stan­des auf den Bestel­ler über. Dies gilt auch dann, wenn Teil­lie­fe­run­gen erfol­gen oder wir zusätz­li­che ande­re Leis­tun­gen, zum Bei­spiel die Ver­sand­kos­ten oder Anfuhr und Auf­stel­lung über­nom­men haben.

Auf Wunsch des Bestel­lers wird auf sei­ne Kos­ten die Sen­dung durch uns gegen Dieb­stahl, Bruch‑, Transport‑, Feu­er- und Was­ser­schä­den sowie sons­ti­ge ver­si­cher­ba­re Risi­ken ver­si­chert. Ver­zö­gert sich der Ver­sand infol­ge von Umstän­den, die wir nicht zu ver­tre­ten haben, geht die Gefahr vom Tage der Ver­sand­be­reit­schaft auf den Bestel­ler über. Eine Haf­tung vor Gefahr­über­gang für Schä­den oder Ver­lus­te, die frem­des Gut, gleich aus wel­chem Grun­de es sich bei uns befin­det, durch Dieb­stahl, Feu­er, Was­ser oder ande­re Gefahr erlei­det, besteht nur im Fal­le von Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kung gilt ins­be­son­de­re auch für Fol­ge­schä­den, gleich wel­cher Art.

Beanstandungen

Der Bestel­ler ist ver­pflich­tet, die zur Kor­rek­tur erhal­te­nen Vor- und Zwi­schen­er­zeug­nis­se unver­züg­lich auf ihre Ver­trags­ge­mäß­heit zu über­prü­fen und Bean­stan­dun­gen unver­züg­lich schrift­lich zu rügen. Mit Druck­frei­ga­be geht die Gefahr etwai­ger Feh­ler auf den Bestel­ler über, soweit es sich nicht um Feh­ler han­delt, die erst in der an die Druck­frei­ga­be anschlie­ßen­den Pro­duk­ti­on ent­stan­den sind oder erkannt wer­den konn­ten. Das glei­che gilt für alle sons­ti­gen Frei­ga­be­er­klä­run­gen des Bestel­lers zur wei­te­ren Her­stel­lung, bzw. zum Ver­sand. Män­gel­rü­gen müs­sen unver­züg­lich, spä­tes­tens inner­halb einer Woche nach Emp­fang der Ware gel­tend gemacht und genau­es­tens spe­zi­fi­ziert wer­den. Münd­li­che oder fern­münd­li­che Bean­stan­dun­gen müs­sen unver­züg­lich schrift­lich bestä­tigt wer­den. Das Recht des Bestel­lers, Ansprü­che aus Män­geln gel­tend zu machen, ver­jährt in allen Fäl­len vom Zeit­punkt der recht­zei­ti­gen Rüge an in 6 Mona­ten. Bei begrün­de­ter Män­gel­rü­ge und bei Feh­len zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten kön­nen wir nach unse­rer Wahl und unter Aus­schluss ande­rer Ansprü­che Nach­bes­se­run­gen vor­neh­men oder Ersatz­lie­fe­rung leis­ten, und zwar bis zur Höhe des Auf­trags­wer­tes. Glei­ches gilt für den Fall einer begrün­de­ten Män­gel­rü­ge hin­sicht­lich der Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung. Im Fal­le ver­zö­ger­ter, unter­las­se­ner oder miss­lun­ge­ner Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung kann der Bestel­ler vom Ver­trag zurück­tre­ten. Wei­te­re Ansprü­che des Bestel­lers, ins­be­son­de­re ein Anspruch auf Ersatz von Schä­den, die nicht an dem Lie­fer­ge­gen­stand selbst ent­stan­den sind, sind aus­ge­schlos­sen. Hat der Auf­trag Lohn­ver­ede­lungs­ar­bei­ten oder eine wei­te­re Ver­ar­bei­tung zum Gegen­stand, so haf­ten wir nicht für die dadurch ver­ur­sach­te Beein­träch­ti­gung des zu ver­edeln­den oder wei­ter­zu­ver­ar­bei­ten­den Erzeug­nis­ses, sofern nicht der Scha­den grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich ver­ur­sacht wor­den ist. Wenn ein Teil der Lie­fe­rung Män­gel auf­weist, berech­tigt dies nicht zur Bean­stan­dung der gesam­ten Lie­fe­rung. Grund­sätz­lich wird kei­ne Gewähr über­nom­men für Schä­den, die aus nach­fol­gen­den Grün­den ent­stan­den sind: Unge­eig­ne­te oder unsach­ge­mä­ße Ver­wen­dung, natür­li­che Abnüt­zung, feh­ler­haf­te oder nach­läs­si­ge Behand­lung, gering­fü­gi­ge Abwei­chun­gen vom Ori­gi­nal bei far­bi­gen Repro­duk­tio­nen, ins­be­son­de­re gerin­ge Farb­un­ter­schie­de zwi­schen den ein­zel­nen Bögen mehr­tei­li­ger Pla­ka­te, gering­fü­gi­ge Unter­schie­de zwi­schen Andru­cken und dem Auf­la­gen­druck. Sind wir ver­pflich­tet, für die Her­stel­lung des ver­trags­ge­mä­ßen Wer­kes, Frem­d­erzeug­nis­se ein­zu­set­zen, beschränkt sich unse­re Haf­tung im Hin­blick auf die Fremd­leis­tun­gen auf die Abtre­tung der Haf­tungs­an­sprü­che, die uns gegen den Lie­fe­rer des Frem­d­erzeug­nis­ses oder der Fremd­leis­tung zuste­hen. Mehr- oder Min­der­lie­fe­run­gen bis zu 10% der bestell­ten Auf­la­gen kön­nen nicht bean­stan­det wer­den. Berech­net wird die gelie­fer­te Menge.

Archivierung

Vor­la­gen, Digi­ta­le Daten, Druck­trä­ger und ande­re zur Wie­der­ver­wen­dung benö­tig­ten Gegen­stän­de sowie Halb- und Fer­tig­erzeug­nis­se wer­den nur nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung und gegen eine beson­de­re Ver­gü­tung über den Aus­lie­fer­ter­min ver­wahrt. Die vor­ste­hend genann­ten Gegen­stän­de wer­den, soweit die­se vom Bestel­ler zur Ver­fü­gung gestellt sind, bis zum Aus­lie­fe­rungs­ter­min sorg­fäl­tig behan­delt. Für Beschä­di­gun­gen haf­ten wir nur bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz. Soll­ten die vor­ste­hend genann­ten Gegen­stän­de ver­si­chert wer­den, ist dies durch den Bestel­ler vorzunehmen.

Druckdaten, Prüfungspflicht

Wir füh­ren alle Druck­auf­trä­ge aus­schließ­lich auf Grund­la­ge der vom Kun­den über­mit­tel­ten Druck­da­ten aus. Die­se Daten sind aus­schließ­lich in den For­ma­ten und mit den Spe­zi­fi­ka­tio­nen zu über­mit­teln, die in den Kun­den­in­for­ma­tio­nen (PDF-Vor­ga­ben) genannt sind. Bei abwei­chen­den Daten­for­ma­ten oder ande­ren Spe­zi­fi­ka­tio­nen ist ein feh­ler­frei­er Druck nicht gewähr­leis­tet. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, die von ihm über­mit­tel­ten Druck­da­ten vor Über­mitt­lung sorg­fäl­tig zu prü­fen, ob die­se für den aus­zu­füh­ren­den Druck­auf­trag geeig­net sind. Eine Über­prü­fung der Druck­da­ten durch uns erfolgt nicht. Die Gefahr etwai­ger Feh­ler der Druckerzeug­nis­se infol­ge feh­ler­haf­ter Druck­da­ten trägt allein der Kun­de. Auf aus­drück­li­chen Wunsch des Kun­den wer­den, soweit tech­nisch mög­lich, auch ande­re als die in den Kun­den­in­for­ma­tio­nen ange­ge­be­nen For­ma­te ver­ar­bei­tet. Sofern durch die Kon­ver­tie­rung der Daten Feh­ler ent­ste­hen, gehen die­se nicht zu unse­ren Las­ten. Der Kun­de erklärt, dass er das Risi­ko der Kon­ver­tie­rung selbst trägt. Wer­den Druck­da­ten nicht im CMYK-Modus über­mit­telt, so kön­nen wir die Daten kon­ver­tie­ren. Bei Kon­ver­tie­rung von RGB-Daten oder ICC Farb­pro­fi­len kommt es natur­ge­mäß zu Farb­ab­wei­chun­gen. Die Haf­tung für der­ar­ti­ge Farb­ab­wei­chun­gen liegt aus­schließ­lich beim Kun­den. Wir dru­cken im ICC Farb­pro­fil ISO Coated V2. Mit Über­mitt­lung der Druck­da­ten in einem ande­ren als dem CMYK-Modus erklärt der Kun­de aus­drück­lich, dass die Kon­ver­tie­rung auf sein Risi­ko erfolgt.

Periodische Arbeiten

Ver­trä­ge für wie­der­keh­ren­de Auf­trä­ge kön­nen nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monats­en­de schrift­lich gekün­digt werden.

Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren

Der Bestel­ler gerät in Ver­zug, wenn nicht spä­tes­tens nach einer Woche nach Auf­for­de­rung die Ware voll­stän­dig abge­nom­men hat. Bezahl­te aber nicht abge­nom­me­ne Fer­tig­wa­re wird spä­tes­tens 6 Mona­te nach Annah­me­ver­zugs­ein­tritt auf Kos­ten des Bestel­lers entsorgt.

Eigentumsvorbehalt

Wir behal­ten uns das Eigen­tum an dem Lie­fer­ge­gen­stand bis zum Ein­gang sämt­li­cher Zah­lun­gen aus dem Lie­fer­ver­trag vor. Wir sind berech­tigt, den Lie­fer­ge­gen­stand auf Kos­ten des Bestel­lers gegen Dieb­stahl, Bruch‑, Feuer‑, Was­ser- und sons­ti­ger Schä­den zu ver­si­chern, sofern nicht der Bestel­ler selbst die Ver­si­che­rung nach­weis­lich abge­schlos­sen hat. Der Bestel­ler darf den Lie­fer­ge­gen­stand weder ver­pfän­den noch zur Siche­rung über­eig­nen. Bei Pfän­dun­gen sowie Beschlag­nah­mung oder sons­ti­gen Ver­fü­gun­gen durch Drit­te hat er uns unver­züg­lich hier­über zu benach­rich­ti­gen. Bei ver­trags­wid­ri­gem Ver­hal­ten des Bestel­lers, ins­be­son­de­re bei Zah­lungs­ver­zug, sind wir berech­tigt, nach Mah­nung den Lie­fer­ge­gen­stand abzu­ho­len; der Bestel­ler ist zur Her­aus­ga­be verpflichtet.

Expresslieferungen

Express­lie­fe­run­gen (24 Stun­den) kön­nen nur erfol­gen wenn die Daten und die Vor­kas­se­zah­lung per Paypal an Werk­ta­gen mon­tags bis frei­tags bis 12 Uhr ein­ge­gan­gen sind.

Zahlung

Die ver­ein­bar­ten Prei­se sind Brut­to-Fest­prei­se. Auf den Rech­nun­gen wird die Mehr­wert­steu­er geson­dert aus­ge­wie­sen. Die Bezah­lung erfolgt ver­trags­ge­mäß per Bank­ein­zug, Vor­kas­se, Nach­nah­me, Rech­nung oder Paypal. Der Bestel­ler kann nur mit einer unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­ti­gen For­de­rung auf­rech­nen. Zurück­be­hal­tungs- oder sons­ti­ge Auf­rech­nungs­rech­te ste­hen dem Bestel­ler im Übri­gen nicht zu. Die Rech­te gemäß § 320 BGB blei­ben erhal­ten, solan­ge wir unse­ren Ver­pflich­tun­gen gemäß Zif­fer 6 Absatz 4 nicht nach­ge­kom­men sind. Wenn die Erfül­lung des Zah­lungs­an­spru­ches nach Ver­trags­ab­schluss durch Liqui­di­täts­schwie­rig­kei­ten des Bestel­lers gefähr­det ist oder ein­zu­tre­ten droht, kön­nen wir eine Vor­aus­zah­lung oder sofor­ti­ge Zah­lung aller offe­nen, auch der noch nicht fäl­li­gen Rech­nun­gen ver­lan­gen. Außer­dem kön­nen wir noch nicht gelie­fer­te Ware zurück­hal­ten und die Wei­ter­ar­beit an noch lau­fen­den Auf­trä­gen ein­stel­len. Die­se Rech­te ste­hen uns auch dann zu, wenn der Bestel­ler trotz einer ver­zugs­be­grün­de­ten Mah­nung kei­ne Zah­lung leis­tet. Bei Zah­lungs­ver­zug sind Ver­zugs­zin­sen von 4% über dem jewei­li­gen Dis­kont­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank zu zah­len. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Ver­zugs­schä­den wird hier­durch nicht ausgeschlossen.

Son­der­leis­tun­gen, wie die Umar­bei­tung oder Ände­rung von Rein­zeich­nun­gen, Manu­skript­stu­di­en, Über­wa­chung der Her­stel­lung, wer­den nach dem Zeit­auf­wand geson­dert berech­net. Für Rei­sen, die zur Durch­füh­rung des Auf­tra­ges not­wen­dig sind, wer­den die ent­stan­de­nen Rei­se­kos­ten und Spe­sen in Rech­nung gestellt. Das­sel­be gilt für die ver­aus­lag­ten Kos­ten für tech­ni­sche Hilfs­ar­bei­ten, beson­de­re Mate­ria­li­en, Anfer­ti­gung von Model­len, Fotos, Zwi­schen­auf­nah­men, Druck etc.

Unse­re Hono­ra­re sind bei Abnah­me der Arbei­ten fäl­lig. Sie sind ohne Abzug zahl­bar. Wer­den die bestell­ten Arbei­ten in Tei­len abge­nom­men, so ist das ent­spre­chen­de Teil­ho­no­rar jeweils bei Abnah­me des Tei­les fällig.

Geistiges Eigentum, Urheberrecht

Die von uns zur Her­stel­lung ein­ge­setz­ten Druck­trä­ger oder Pro­ofs blei­ben in unse­rem Besitz, auch wenn sie beson­ders berech­net und nicht aus­ge­lie­fert wer­den. Der Bestel­ler haf­tet allein, wenn durch die Aus­füh­rung sei­nes Auf­tra­ges Rech­te, ins­be­son­de­re Urhe­ber­rech­te Drit­ter, ver­letzt wer­den. Der Bestel­ler stellt uns von allen Ansprü­chen Drit­ter wegen einer sol­chen Rechts­ver­let­zung vor­be­halt­los frei.

Jeder erteil­te und über­nom­me­ne Auf­trag ist ein Urhe­ber­werk­ver­trag mit lizenz­recht­li­chem Ein­schlag. Die Ent­wür­fe, Werk- und Rein­zeich­nun­gen sind als per­sön­li­che geis­ti­ge Schöp­fung durch das Urhe­ber­rechts­ge­setz geschützt. Die­ses Urhe­ber­recht ist unver­äu­ßer­lich, da es an die Per­son des Urhe­bers gebun­den ist. Ohne unse­re Erlaub­nis dür­fen Vor­ent­wür­fe, Ent­wür­fe oder Rein­zeich­nun­gen, ein­schließ­lich der Urhe­ber­be­zeich­nung, weder nach­ge­bil­det, ver­viel­fäl­tigt, noch drit­ten Per­so­nen zur Kennt­nis gebracht wer­den. Jede Ände­rung, ob im Ori­gi­nal oder bei der Repro­duk­ti­on, auch von Tei­len oder Details ist unzulässig.

Die Arbei­ten dür­fen nur für die ver­ein­bar­te Nut­zungs­art und den ver­ein­bar­ten Zweck im ver­ein­bar­ten Umfang ver­wen­det wer­den. Mit der Zah­lung des Lizenz­ho­no­rars erwirbt der Auf­trag­ge­ber das aus­schließ­li­che Nut­zungs­recht. Jede ander­wei­ti­ge oder wei­ter­ge­hen­de Nut­zung ist nur mit unse­rer Ein­wil­li­gung gestat­tet. Das gilt ins­be­son­de­re für die Wie­der­ga­be eines Ent­wurfs in einem ande­ren als dem ver­ein­bar­ten For­mat oder für ande­re Wer­be­mit­tel. Die Zustim­mung zu einer ander­wei­ti­gen oder wei­ter­ge­hen­den Nut­zung ist von der Ver­ein­ba­rung eines zusätz­li­chen Lizenz­ho­no­rars abhän­gig. Eine unent­gelt­li­che Tätig­keit oder die kos­ten­freie Vor­la­ge von Ent­wür­fen sind nicht berufs­üb­lich. Vor­schlä­ge des Auf­trag­ge­bers oder sei­ne sons­ti­ge Mit­ar­beit haben kei­nen Ein­fluss auf das Hono­rar; sie begrün­den kein Mit­ur­he­ber­recht, es sei denn, dass die­ses aus­drück­lich ver­ein­bart wor­den ist.

Alle Ent­wür­fe, gleich­gül­tig, ob sie zur Aus­füh­rung gelan­gen oder nicht, blei­ben unser Eigen­tum. Die Ori­gi­na­le sind nach ange­mes­se­ner Frist unbe­schä­digt zurück­zu­ge­ben, sofern nicht aus­drück­lich eine gegen­tei­li­ge Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde.

Tex­te wer­den von uns nach bes­tem Wis­sen sorg­fäl­tig gele­sen, für Feh­ler über­neh­men wir kei­ne Haftung.

Von allen ver­viel­fäl­tig­ten Arbei­ten sind uns übli­cher­wei­se bis zu 20 ein­wand­freie Bele­ge (bei wert­vol­len Stü­cken eine ange­mes­se­ne Anzahl) unent­gelt­lich zu überlassen.

Die uns vom Auf­trag­ge­ber zur Bear­bei­tung und Ver­wer­tung über­las­se­nen Vor­la­gen wer­den unter der Vor­aus­set­zung ver­wen­det, dass die­ser hier­zu berech­tigt ist. Eine Haf­tung für die wett­be­werbs- und waren­zei­chen­recht­li­che Zuläs­sig­keit unse­rer Ent­wür­fe wird nicht über­nom­men. Für vom Auf­trag­ge­ber zur Ver­viel­fäl­ti­gung frei­ge­ge­be­ne Ent­wür­fe oder Rein­zeich­nun­gen ent­fällt jeg­li­che Haftung.

Gerichtsstand

Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort für alle aus dem Ver­trags­ver­hält­nis ent­ste­hen­den Ansprü­che und Rechts­strei­tig­kei­ten ist Kassel.

Ver­si­on 1.1 vom 24.06.2016

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr fin­dest. Zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le sind wir nicht ver­pflich­tet und nicht bereit.