Unsere AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Print Management Logistics Solutions GmbH & Co. KG
Geschäftsbedingungen
Unsere AGB sind Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alle vom anderen Vertragspartner (Endkunden oder Wiederverkäufer) gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit unseren AGB übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Sie gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Anderenfalls sind solche Vorschriften und Bedingungen für uns auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht widersprochen wurde. Verträge und unsere AGB sind auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt das als vereinbart, das dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel bestmöglich gerecht wird.
Angebot
Die in unseren Angeboten angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer für Geschäftskunden. Die Preise, die eventuell auf unserer Homepage dargestellt oder kalkuliert werden, enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Kosten, die durch nachträgliche vom Besteller veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Besteller zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proofs bzw. Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Besteller veranlasst hat, sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom Besteller zu bezahlen.
Auftragserteilung
Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des Bestellers oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Auftragsstornierungen können nur bis zum Beginn der Fertigung akzeptiert werden. Grundsätzlich wird dann eine Stornogebühr von mindestens 15% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Lieferung
Die Lieferzeit beginnt am ersten Arbeitstag nach Erhalt der schriftlichen Auftragserteilung und aller Vorlagen, die für die Produktion notwendig sind, wenn diese bis 12 Uhr bei uns eingegangen sind. Wir geben die Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen an. Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Davon ausgenommen sind Feiertage. Den Versand nehmen wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nur nach der schriftlichen Versandvorschrift des Bestellers, die bei Auftragserteilung vorliegen muss. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruht auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe (Streik und Aussperrung), höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens eingetreten ist, ein Schaden entsteht, ist er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages, dieser verlangten Lieferung für jeden Monat berechnet.
Fixe Liefertermine (§ 361 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
Schäden und Verluste, Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche andere Leistungen, zum Beispiel die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch‑, Transport‑, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art.
Beanstandungen
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten. Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Sind wir verpflichtet, für die Herstellung des vertragsgemäßen Werkes, Fremderzeugnisse einzusetzen, beschränkt sich unsere Haftung im Hinblick auf die Fremdleistungen auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses oder der Fremdleistung zustehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Archivierung
Vorlagen, Digitale Daten, Druckträger und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden, soweit diese vom Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Besteller vorzunehmen.
Druckdaten, Prüfungspflicht
Wir führen alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen (PDF-Vorgaben) genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch uns erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten Fehler entstehen, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so können wir die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Wir drucken im ICC Farbprofil ISO Coated V2. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
Periodische Arbeiten
Verträge für wiederkehrende Aufträge können nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Besteller gerät in Verzug, wenn nicht spätestens nach einer Woche nach Aufforderung die Ware vollständig abgenommen hat. Bezahlte aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 6 Monate nach Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Bestellers entsorgt.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch‑, Feuer‑, Wasser- und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
Expresslieferungen
Expresslieferungen (24 Stunden) können nur erfolgen wenn die Daten und die Vorkassezahlung per Paypal an Werktagen montags bis freitags bis 12 Uhr eingegangen sind.
Zahlung
Die vereinbarten Preise sind Brutto-Festpreise. Auf den Rechnungen wird die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Die Bezahlung erfolgt vertragsgemäß per Bankeinzug, Vorkasse, Nachnahme, Rechnung oder Paypal. Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen. Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller im Übrigen nicht zu. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben erhalten, solange wir unseren Verpflichtungen gemäß Ziffer 6 Absatz 4 nicht nachgekommen sind. Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien, Überwachung der Herstellung, werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, werden die entstandenen Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für die verauslagten Kosten für technische Hilfsarbeiten, besondere Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Druck etc.
Unsere Honorare sind bei Abnahme der Arbeiten fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Geistiges Eigentum, Urheberrecht
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger oder Proofs bleiben in unserem Besitz, auch wenn sie besonders berechnet und nicht ausgeliefert werden. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.
Jeder erteilte und übernommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag mit lizenzrechtlichem Einschlag. Die Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dieses Urheberrecht ist unveräußerlich, da es an die Person des Urhebers gebunden ist. Ohne unsere Erlaubnis dürfen Vorentwürfe, Entwürfe oder Reinzeichnungen, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder nachgebildet, vervielfältigt, noch dritten Personen zur Kenntnis gebracht werden. Jede Änderung, ob im Original oder bei der Reproduktion, auch von Teilen oder Details ist unzulässig.
Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung des Lizenzhonorars erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Das gilt insbesondere für die Wiedergabe eines Entwurfs in einem anderen als dem vereinbarten Format oder für andere Werbemittel. Die Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung eines zusätzlichen Lizenzhonorars abhängig. Eine unentgeltliche Tätigkeit oder die kostenfreie Vorlage von Entwürfen sind nicht berufsüblich. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart worden ist.
Alle Entwürfe, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben unser Eigentum. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.
Texte werden von uns nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, für Fehler übernehmen wir keine Haftung.
Von allen vervielfältigten Arbeiten sind uns üblicherweise bis zu 20 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich zu überlassen.
Die uns vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass dieser hierzu berechtigt ist. Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit unserer Entwürfe wird nicht übernommen. Für vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jegliche Haftung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Kassel.
Version 1.1 vom 24.06.2016
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.